Auszug aus der Satzung
Über die Aufnahme als Mitglied in den Nienstedtener Turnverein von 1894 e.V. entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Beitrages sowie Aushändigung der Aufnahmebestätigung.
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Beitrag ist ohne Zahlungsaufforderung jährlich im Voraus bargeldlos ( durch Lastschrift ) zu entrichten.
Bei Nichtzahlung, trotz mehrfacher Mahnung, ist der Ausschluß aus dem Verein möglich.
Eine Abmeldung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Abmeldung muß schriftlich abgegeben werden und einen Monat vorher dem Vorstand vorliegen. Die Verpflichtung, rückständige Beiträge zu zahlen, erlischt jedoch nicht.
:Ja,
ich habe die Satzung gelesen und zur Kenntnis genommen - weiter:
:Nein,
ich habe die Satzung nicht gelesen und nicht zur Kenntnis genommen - beenden: